Das Swiss Medical Board hat seine Aktivitäten eingestellt.

Die Webseite bleibt weiterhin abrufbar, wird aber nach dem 30. Juni 2022 nicht mehr aktualisiert.

DE | EN | FR

Umsetzung

Der Vorstand des Swiss Medical Board war für die Umsetzung der Empfehlungen der HTA-Berichte zuständig. Für die Umsetzung der Empfehlungen waren auf drei Stufen Massnahmen mit unterschiedlicher Verbindlichkeit und Wirkung vorgesehen:

Stufe 1: Sensibilisierung

Massnahmen:

  • Die Medien und interessierte Akteure wurden über die Verabschiedung des Berichtes informiert. 
  • Der Bericht ist auf der Web-Seite des Medical Board einsehbar. 

Stufe 2: Freiwillige Umsetzung

Massnahmen:

  • Empfehlung an die Leistungserbringer, aufgrund der Ergebnisse aus dem HTA-Bericht ihre Praxis zu überprüfen und anzupassen. Da die Empfehlungen genereller Natur und nicht auf individuelle Behandlungen ausgerichtet sind, kann in begründeten Einzelfällen davon abgewichen werden.
  • Ausarbeitung von Patienteninformationen (zusammen mit dem Dachverband Schweizerischer Patientenstellen)

Stufe 3: Verbindliche Umsetzung

Massnahme: 

  • Antragstellung für ein Umstrittenheitsverfahren beim BAG

 

2015 hat das Swiss Medical Board 2015 beim Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie eine Impakt-Evaluation in Auftrag gegeben.