Das Swiss Medical Board hat seine Aktivitäten eingestellt.

Die Webseite bleibt weiterhin abrufbar, wird aber nach dem 30. Juni 2022 nicht mehr aktualisiert.

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Swiss Medical Board veröffentlicht Merkblätter für Patienten

Die Trägerschaft des Swiss Medical Board hat gemeinsam mit dem Dachverband Schweizerischer Patientenstellen Patienteninformationen zu Empfehlungen des Swiss Medical Board erarbeitet. Die Publikationen stellen Entscheidungshilfen bei der Behandlung von Kreuzbandläsionen und der Anwendung des PSA-Tests für die Früherkennung von Prostatakrebs dar. Die Merkblätter dienen als Unterstützung der Ärzte bei Beratungsgesprächen; sie können ab sofort beim Dachverband Schweizerischer Patientenstellen bezogen werden.

Das Fachgremium Swiss Medical Board überprüft das Kosten-Nutzen-Verhältnis medizinischer Leistungen und formuliert Empfehlungen zuhanden der politischen Entscheidungsträger und der Leistungserbringer. Die Trägerschaft des Swiss Medical Board ist für die Umsetzung der Empfehlungen verantwortlich. Sie hat dazu Massnahmen auf den drei Verbindlichkeitsstufen „Sensibilisierung“, „Freiwillige Umsetzung“ und „Verbindliche Umsetzung“ definiert und entscheidet bei jedem Bericht, welche Massnahmen zur Anwendung kommen. Alle Berichte werden bei ihrem Erscheinen öffentlich angekündigt, an interessierte Stellen verschickt und auf der Webseite publiziert (Stufe 1 „Sensibilisierung). Bei der Mehrzahl der bisher erstellten Berichte wurden auch Massnahmen auf der Stufe 2 „Freiwillige Umsetzung“ getroffen, indem betroffene Leistungserbringer auf die Empfehlungen direkt aufmerksam gemacht und ihnen deren Berücksichtigung nahegelegt wurde.

Erstmals werden nun betroffene Patientinnen und Patienten direkt angesprochen. Seit kurzem gibt es Merkblätter zur Behandlung einer Ruptur des vorderen Kreuzbandes und zur Verwendung des PSA-Tests für die Früherkennung des Prostatakrebs. Damit möchte die Trägerschaft des Swiss Medical Board einerseits die behandelnden Ärzte bei den Beratungsgesprächen unterstützen. Andererseits sollen die Patientinnen und Patienten befähigt werden, sich am Entscheid für oder gegen eine Intervention zu beteiligen. 

Die „Verbindliche Umsetzung“ (Stufe 3) kam bisher mit dem im Oktober 2011 eingeleiteten Umstrittenheitsverfahren für „Perkutane, Katheter-basierte Behandlung der schweren Mitralklappeninsuffizienz (Percutaneous Mitral Valve Repair)“ erst einmal zur Anwendung. Damit möchte die Trägerschaft des Swiss Medical Board bewirken, dass die Leistung nur unter den in der Empfehlung aufgeführten Bedingungen erbracht wird. Das Verfahren ist noch bei den zuständigen Zulassungsbehörden hängig. Die Trägerschaft des Swiss Medical Board und der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen sind überzeugt, dass die sachliche und verständliche Orientierung von Patientinnen und Patienten Auswirkungen auf die geeignete Therapiewahl haben wird und  damit zu einer qualitativen Verbesserung der Behandlung führt.